23.06.2007
Schadenersatz müssten sie später selbst zahlen
Von M. BÖTTCHER
Solingen - Starten zwei 13-Jährige durch einen Dumme-Jungen-Streich mit Schulden ins Leben? Die beiden machten sich in Solingen einen Spaß, bauten kleine Steinhaufen auf Bahngleise. Die Folge: Die Achse einer Regionalbahn sprang aus den Schienen, der Zug rutschte hundert Meter durchs Gleisbett. 50 Zuggäste und der Lokführer kamen mit dem Schrecken davon. Schaden: circa 50 000 Euro.
,,Es war großes Glück, dass nur die erste Achse entgleist ist. Ich will mir nicht vorstellen, was da hätte passieren können", so Wolfgang Heimann von der Bundespolizei.
Ein Anwohner beobachtete die beiden bei der dummen Aktion, verständigte die Polizei. Die fand die beiden 13-jährigen Jungen zu Hause. Für die wirds jetzt happig. Bahnsprecher Jürgen Kugelmann: ,,Unsere Anwälte prüfen jetzt, ob eine Anzeige Erfolg hat." Heißt im Klartext: Die Bahn will Schadenersatz. Und das könnte sogar noch teurer werden als 50 000 Euro. ,,Es ist durchaus möglich, dass die Bahn mit einer Klage vor Gericht Erfolg hat. Dann müssten die Kinder zahlen, wenn sie sie selber Geld verdienen", erklärt Anwalt Dr. Ralf Höcker.
Wer muss haften?
Anwalt Dr. Ralf Höcker erklärt die Rechtslage: ,,Sind die Kinder über sieben Jahre alt, haften die Eltern niemals für sie. Das ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum. Sie haften nur, wenn sie selbst etwas falsch gemacht haben, also wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Eltern müssen aber nicht ständig daneben sitzen und aufpassen, dass die Kinder nichts anstellen."
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